Demenz Wohngemeinschaft
BewohnerInnen
Die BewohnerInnen einer Wohngemeinschaft sind Menschen, die an Alzheimer, einer vaskulären Demenz oder ähnlichen Demenzformen erkrankt sind und eine "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" benötigen.
Die Demenz beginnt schleichend: Zunächst fallen die kognitiven Einschränkungen auf, die Menschen vergessen viel, dann verlieren sie sukzessive die Orientierung, bis sie in einem sehr fortgeschrittenen Stadium ihr Spiegelbild nicht mehr wieder erkennen.
Diese Einschränkungen wirken sich im Alltag massiv aus: Die Menschen können nicht mehr selber einkaufen, nehmen sich nichts zu essen, da sie oft nicht wissen, ob sie schon gegessen haben. Es fällt ihnen schwer, gewohnte Tätigkeiten auszuüben: Sie verlernen, sich zu waschen, die Zähne zu putzen, sich in normaler Folge anzukleiden. Wenn sie alleine ausgehen, verirren sie sich.
Die Sprache ist eingeschränkt, nach anfänglichen Wortfindungsstörungen tritt bis in einem fortgeschrittenen Stadium ein völliger Sprachverlust ein. Bei jüngeren, an Demenz erkrankten Menschen erlebt man, dass sie oft wach das Geschehen verfolgen, sich jedoch aufgrund der fortgeschrittenen Sprachbeeinträchtigung kaum mehr artikulieren können.
Diese Verhaltenseinbußen und Kontrollverluste wirken sich auch auf die Psyche des Menschen aus. Es gibt Phasen von depressiver Verstimmtheit, Angst, Agitiertheit, auch Aggression, wenn es zu Missverständnissen kommt und die Umgebung zu fordernd ist.
Eine Wohngemeinschaft für demente Menschen eignet sich sehr gut, Individualität zu ermöglichen und gleichzeitig Geborgenheit in einer Gemeinschaft anzubieten. Die Bewohner der Wohngemeinschaft variieren nach Demenzstadien (mittel bis schwer) und Alter. Berücksichtigt werden auch insbesondere jüngere Personen (um die 60 Jahre) mit einer Demenzerkrankung. Diese Durchmischung schafft die Voraussetzungen für die Bewohner, möglichst lange in der Wohnung verbleiben zu können, im Idealfall bis zu ihrem Lebensende.
Demenz Wohngemeinschaft
Aufnahmekriterien
- Fachärztliches Attest, das bestätigt, dass die Person an einer Alzheimer Demenz, auch vaskuläre Demenz und ähnliche Demenzformen erkrankt ist.
- Fachärztliches Attest, das bestätigt, dass die Person nicht mehr zu Hause leben kann und Verhaltensauffälligkeiten zeigt.
- Anleitungs- und Betreuungsbedarf in der Bewältigung der Aktivitäten des täglichen Lebens "rund um die Uhr".
- Gemeinschaftsfähigkeit der Bewohner.
Demenz Wohngemeinschaft
Ausschlusskriterien
- Pflegebedarf, der die Möglichkeiten in einer Gemeinschaftswohnung übersteigt, im Besonderen wenn eine permanente Anwesenheit einer diplomierten Krankenpflegeperson und/oder eines Arztes erforderlich ist.
- Verhaltensbesonderheiten, die das Gemeinschaftsleben nachhaltig stören (selbst- und fremdaggressives Verhalten, das sich auch durch sorgfältige ärztliche Begutachtung und Änderung der Medikation nicht bessern lässt, z.B. in bestimmten Fällen der fronto-temporalen Demenz).







